AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FD Druck GmbH

Streitbeilegung für Verbraucher:
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der FD Druck GmbH

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der FD Druck GmbH (nachfolgend „flyerdevil“) als Auftragnehmer (Anbieter, Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Verträge, die flyerdevil mit dem Auftraggeber (Käufer, Kunde, Besteller) über die von angebotenen Waren/Dienstleistungen oder Leistungen schließen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Auf der Website, in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.

2. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich flyerdevil – soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde - 4 Wochen gebunden. Sollten im Einzelfall auf Grund von Systemfehlern evident erkennbare Fehler in der in der Preiskalkulation bestehen, behält sich flyerdevil das Recht vor, den Auftrag nachträglich abzulehnen oder dem Auftraggebern ein angepasstes Angebot zu unterbreiten.

3. Aufträge, sowie auch alle sonstigen Vereinbarungen, die zwischen flyerdevil und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich oder in Textform (per Fax oder E-Mail genügt) niederzulegen. Das Personal von flyerdevil, insbesondere der telefonische Support, ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit den Auftraggebern im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von den Bestellformularen des Auftragnehmers (Interneteingabemasken) oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Eine Änderung kann lediglich vom Auftraggeber angefordert werden. Eine solche ist jedoch erst wirksam, wenn sie von flyerdevil zumindest in Textform bestätigt wird.

4. Soweit zwischen flyerdevil und dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, gilt bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte der Besteller als Auftraggeber.

5. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter, unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen, gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber.

6. Eine auf Wunsch des Bestellers nachträgliche (nach bereits erfolgter Fakturierung) Rechnungsänderung auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

7. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Inhalte, die offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Druckaufträge in Auftrag gegeben werden. flyerdevil behält sich für den Fall eines Verstoßes rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor.

 

§ 3 Preise, Preisänderungen

1. flyerdevil weist die Preise in der Regel netto und brutto aus. Soweit einmal nur ein Preis angegeben ist, handelt es sich um den Brutto-Preis. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

2. Die Preise verstehen sich bei Abholung ab dem Sitz von flyerdevil in Obertrubach.

3. Der Versand für Lieferungen innerhalb Deutschlands ist kostenlos. Bei Lieferungen ins Ausland fallen die entsprechenden Versandkosten zusätzlich an (siehe §5 Ziffer 5 AGB) und sind vom Auftraggeber zu tragen. Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Auftraggeber oder der von ihm benannte Empfänger zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er hierfür die tatsächlich angefallenen Kosten zu tragen.

4. Es gelten die Preise bei Bestellung. Etwaige Sonderaktionen können nachträglich nicht mehr berücksichtigt werden.

5. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zu Grunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages können dem Auftraggeber in Höhe der tatsächlich entstandenen Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.

6. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). 

7. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet und nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz in Höhe von 55,00 € netto / 65,45 € brutto in Rechnung gestellt.

 

§ 4. Zahlung und Zahlungsverzug

1. Die Zahlung erfolgt per Barzahlung bei Abholung, Pay-Pal, „Sofortüberweisung.de“, Kreditkate, Vorkasse oder Kauf auf Rechnung (für öffentliche Einrichtungen).

  • Vorkasse: Als Verwendungszweck bei Überweisungen geben Sie bitte Ihre Auftragsnummer, z.B. 123456, Ihre Rechnungs- oder Kundennummer an
  • Sofortüberweisung
  • PayPal
  • Kreditkarte
  • Kauf auf Rechnung für öffentliche Einrichtungen, Schulen, Kindergärten und Behörden innerhalb Deuschlands . Ihre Rechnung erhalten Sie im Format PDF per mail. Bitte platzieren Sie Ihre Bestellung per Vorkasse in unserem Shop und informieren uns darüber per Mail an info@flyerdevil.de
  • Bankeinzug (Lastschrift): Bei Zahlung mit Bankeinzug ist zunächst die Zustimmung der AGB´s und Datenschutzerklärung durch den Kunden notwendig. Mit dieser Zustimmung ermächtig der jeweilige Kunde die FD Druck GmbH, den bestellten Auftrag von der im Kundenkonto hinterlegten Bankverbindung via Sepa-Lastschriftmandat abzubuchen. Die Frist für den Einzug des offenen Rechnungsbetrages beträgt 1-3 Werktage nach Auftragserteilung und erfolgt vor der Druckfreigabe. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Ein Widerruf des erteilten Lastschriftmandats kann jederzeit im Kundenkonto erfolgen.

2. Wird die Annahme verweigert oder kann die fertige Ware nicht zugestellt werden, so erhebt der Auftragnehmer eine Schadenersatzpauschale von 25,- €. Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Der Auftragnehmer hat ebenso die  Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Der geschuldete Betrag für die Warenbestellung wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.

3. Der Kunde kommt in Zahlungsverzug frühestens 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung (Rechnungsdatum). Die Mahngebühren belaufen sich auf 5€ für die 1. Mahnung.

 

§  5 Lieferungen ins Ausland

1. Handelt es sich bei einem Auftraggeber um einen Unternehmer mit Sitz in der EU außerhalb Deutschlands und verfügt dieser über eine gültige USt-IDNr., so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Ist auf Grund einer falschen USt-IDNr. die Lieferung als steuerfrei behandelt worden, und beruhte dies auf einer unrichtigen Angabe des Auftraggebers, die der Auftragnehmer auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, so schuldet der Auftraggeber die entgangene Steuer.

2. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer mit Sitz in einem Nicht-EU-Land, so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis.

3. Zur Inanspruchnahme einer umsatzsteuerbegünstigten Ausfuhrlieferung sind die Angaben des Auftraggebers maßgebend. Der Besteller muss die persönlichen Voraussetzungen dieser Steuerbefreiung erfüllen. Etwaige nachfolgende Personen (d.h. z. B. vom Besteller abweichende Empfänger) können von flyerdevil hinsichtlich einer Steuerbefreiung nicht berücksichtigt werden.

4. Bei Auslandsüberweisungen trägt der Auftragnehmer keine Auslandsbankgebühren. Diese sind vom Auftraggeber zu tragen. Hier gilt auch die Regelung: Produktion erst nach vollständiger Bezahlung. Zahlungen haben aus dem Fremdland in EURO getätigt zu werden.

5. Für Lieferungen nach Österreich betragen die Lieferkosten 15,00€ netto / 17,85€ brutto. Für Lieferungen in die Schweiz betragen die Lieferkosten 35,00€ netto / 41,65€ brutto. Ein Versand der bestellten Ware kann nur in die vorstehenden aufgeführten Länder erfolgen. Sofern Sie den Versand der Ware in ein Land wünschen, welches nicht aufgeführt ist, nehmen Sie bitte Kontakt per Mail oder Telefon mit uns auf. Wir werden dann im Einzelfall prüfen, ob ein Versand der Ware dorthin möglich ist. Sofern dies der Fall sein sollte, erhalten Sie von uns ein Angebot mit den entsprechenden Versandkosten übermittelt. 

 

§ 6 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich per Fax, E-Mail oder anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer vorher in Textform genehmigt.

2. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

3. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Eine Ausnahme gilt für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder offensichtlich nicht lesbare Daten.

4. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

5. Informationen zu der Erstellung von konformen PDF/X-3 finden Sie unter www.pdfxreport.com.

6. Soweit Daten nicht im angeforderten Format bereit gestellt werden, oder angelieferte bzw. übertragene Daten vorab noch für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages bearbeitet werden müssen, werden diese Daten nur verarbeitet, wenn flyerdevil diese aufbereitet. Die anfallenden Zusatzkosten werden dem Auftraggeber vorab überschlägig mitgeteilt.

7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, wird flyerdevil den Auftraggeber hierüber vorab informieren.

8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gelieferten Daten an die am Ablauf beteiligten Produktionsstätten zur Bearbeitung weiterzugeben.

9. Der Auftraggeber kann vorab einen Datencheck für seine Druckdaten mit bestellen. Hierbei überprüft flyerdevil die Druckdaten bezüglich Auflösung, Beschnitt, Datenformat und Schrifteinbettung. Diese Zusatzoption kann grundsätzlich für jedes Produkt zusätzlich bestellt werden. Flyerdevil übernimmt keine Garantie für Rechtschreib- und Satzfehler, Farbwiedergabe oder Probleme, die durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen. Grundsätzlich nicht geprüft werden bei einem Datencheck auch die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen können.

10. Es ist notwendig, dass der Auftraggeber bei Anlieferung seiner Daten mitteilt, wenn eine Datei vorne und hinten des Produktes darstellen soll. Sobald nur eine Seite dem Auftragnehmer übermittelt wurde, wird das Produkt auch nur einseitig gedruckt, es sei denn es wurde im Auftrag schriftlich oder in Textform etwas Abweichendes vereinbart.

11. Bei Foldern muss der Auftraggeber Außen- und Innenseite klar definieren. Nur bei Angabe der Datenverwendung kann flyerdevil Aufträge ordnungsgemäß durchführen.

12. Sämtliche Datensätze die in einem anderen Farbmodus vorgegeben sind, werden automatisch ohne Rückmeldung beim Auftraggeber in das geforderte Farbprofil konvertiert.

13. Flyerdevil bemüht sich, besondere Wünschen im Nachrichtenfeld zu entsprechen, soweit diese Sonderwünsche möglich und zumutbar sind. Sind aber nicht Bestandteil des Auftrags und nur nach vorheriger Rücksprache realisierbar.

14. Grundsätzlich sind Aufträge über den Online-Shop auszulösen. Falls der Auftraggeber nicht in der Lage ist einen Auftrag über seinen Account online auszulösen und das durch Flyerdevil manuell geschieht, ist eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € brutto fällig.

 

§ 7 Stornierung und Kündigung

1. Storniert werden können Aufträge seitens des Auftraggebers nur bis zu dem Zeitpunkt, in welchem noch keine Bearbeitung des Auftrags durch den Auftragnehmer stattgefunden hat. Dies ist in der Regel 24h nach Auftragsbestätigung des Auftraggebers. Nicht mehr storniert werden können Aufträge, die bereits den Status: „freigegeben“ oder nachfolgende Statusmeldungen aufweisen.

2. Aufträge können von flyerdevil storniert werden, wenn ein Auftrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist, der Auftraggeber jedoch seinen Mitwirkungspflichten wie z. B. Übermittlung der Druckdaten nicht innerhalb einer Frist von 3 Wochen nachkommt.

3. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten bzw. Aufträge können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

 

§ 8 Lieferzeiten

1. Sofern nicht eine feste Lieferzeit in Textform vereinbart ist, erfolgen die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers nach Zahlung des Auftraggebers und Übermittlung druckfähiger Daten durch den Auftraggeber innerhalb von höchstens ca. 14 Arbeitstagen. Die Lieferzeit ergibt sich in Ihrem Einzelfall aus der produktabhängigen Produktionszeit, welche direkt im Bestellvorgang (Produktkonfigurationsseite) eingesehen werden kann, sowie der eigentlichen Lieferung, welche ca. 1-2 Arbeitstage beträgt.  

2. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, an dem die Druckdaten dem Auftragnehmer zugehen und etwaige weitere Voraussetzungen – insbesondere eine vollständige Bezahlung im Falle der Zahlungsmethode Pay-Pal, „Sofortüberweisung.de“ oder Vorauskasse vorliegt. Bei diesen Zahlungsmethoden wird die Produktion des Auftrages erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrages begonnen.

3. Bei Vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Zugang der schriftlichen oder in Textform vorliegenden Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt.

4. Die Einhaltung von fixen Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, schriftlich bestätigt sind.
Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen (Teillieferungen) berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt davon unberührt.

5. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

6. Die Lieferzeit verlängert sich für bestimmte Fälle höherer Gewalt um die Zeit, während der das Hindernis besteht und soweit diese für die Lieferverzögerung verantwortlich sind. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik, Krieg, Naturkatastrophen, Brände, Terrorismusakte und Sabotage.

7. Bei hohen Auflagen ist es FD Druck GmbH überlassen, wirtschaftlich und Sicherheitsgründen diese per Spedition zu verschicken, jedoch nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber, die Lieferzeit kann hierbei 24-72 Std. betragen. Fixtermine sind vorab mit FD Druck GmbH schriftlichlich abzuklären.

8. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 1% des Rechnungsbetrages, der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufender Woche. Die Geltendmachung sowie der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

 

§ 9 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln/Gewährleistung

1. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig, es sei denn, dass der Auftraggeber an einer Teillieferung ersichtlich kein Interesse hat. Dies muss dem Auftragnehmer vorher bei Auftragsbestellung schriftlich oder in Textform mitgeteilt werden.

2. Ein Sachmangel liegt vor, wenn der/die gelieferte Gegenstand/Ware/Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder allgemein übliche Verwendung eignet oder nicht die Eigenschaften aufweist, die der Auftraggeber gemäß den Zusicherungen des Auftragnehmers erwarten kann.

3. Das Vorliegen eines Sachmangels hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform (z.B per Email) mitzuteilen.

4. Bei Vorliegen eines nachgewiesenen Mangels leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache nach ordnungsgemäßer Reklamation.

5. Mehrfache Nachlieferungen sind zulässig.

6. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen dem Endprodukt und sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden.

7. Für Wasserzeichen unter 15% übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.

8. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.

9. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.

10. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

11. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Farbtoleranzen +/-10% (außer bei Proof), Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, welche nicht aussortiert werden.

12. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit eine Haftung auf Grund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht.

13. Werden am gelieferten Gegenstand/Ware/Leistung Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sein denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ursächlich sind.

14. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nicht.

15. Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

16. Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

17. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in § 11 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.

 

§ 10 Haftung auf Schadenersatz

1. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter der Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers/Zustellers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus gegenüber flyerdevil.

 

§ 11 Urheberrecht / Schutzrechte

1. Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf derer Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial), besitzt.

2. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, und dass die Drucksachen weder wettbewerbswidrige Inhalte enthalten, noch gegen die guten Sitten verstoßen.

3. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand auf erstes Anfordern frei.

 

§ 13 Copyright

1. Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber Design- oder Gestaltungsleistungen vornimmt, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

2. Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.

 

§ 12 Daten und Auftragsunterlagen

1. Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert.

2. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

3. Daten auf CD/DVD/USB-Stick oder sonstigen Datenträgern sowie weitere Auftragsunterlagen werden nur gegen Entgelt zurückgesandt.

4. Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdiensten, Versicherung) zu übermitteln.

5. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

6. flyerdevil behält sich vor, soweit der Auftraggeber dem vorher nicht schriftlich oder in Textform widersprochen hat, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden.

 

§ 13 Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der BundesrepublikDeutschland, es sei denn, die Geltung deutschen Rechts ist auf Grund zwingender Normen ausgeschlossen.

2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

3. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Obertrubach).

4. Hat ein privater Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Obertrubach) Gerichtsstand.

5. Bei Verträgen mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung zu ersetzten, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarungen zwischen den Parteien eine Lücke enthält.

 

§ 14 Rechte Gestaltung, Grafik & Design


1. Alle in den Angeboten enthaltenen Konzeptionen und Ideen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur realisiert werden, wenn das Projekt durch uns realisiert wird. Der käufliche Erwerb dieser Ideen ist jedoch möglich.

2. Reisekosten und Spesen für nötige Anfahrten, die nicht einer gewöhnlichen Anfahrt entsprechen, werden vom Kunden getragen und als Fremdkosten abgerechnet. Für eine Anfahrt werden 0,35 EUR/km berechnet.

3. Eingebrachte Vorschläge, Wünsche, Ideen und Anregungen des Kunden begründen kein Miturheberrecht. Auch haben Sie keinen Einfluss auf den Preis des Produktes, da sie lediglich einen Kundenwunsch darstellen.

4. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages mit grafischer Produktvorstellung ist kostenpflichtig.

5.Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Werken/Entwürfen/Leistungen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die flyerdevil.de zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

6. Im Fall, das flyerdevil.de den Auftrag nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen annimmt, kann der Auftraggeber einen anderen Designer/Agentur beauftragen.

7. flyerdevil.de und Erfüllungsgehilfen haben Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren. Reisen, Spesen und die Vergabe von Fremdleistungen sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen.

8. Nach Lieferung/Übergabe der Endversion wird der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich die Abnahme erklären. Sollte der Auftraggeber sich an einer Abnahme gehindert sehen, hat er die Gründe zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der flyedevil.de geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

9. Wenn nicht anders vereinbart, so sind alle Zahlungen mit Übergabe des finalen Produkts und nach Rechnungsstellung per Überweisung oder in bar / Bar-Nachnahme ohne Abzug zu entrichten.

 

§ 15 Produktionsspezifische Besonderheiten, Beanstandungen

Dies gilt insbesondere bei:

  geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,

  • geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
  • geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat); insbesondere bei Magazinen, Broschüren, Broschüren mit Rückendraht- oder Ringösenheftung bis zu 4 mm vom geschlossenen Endformat, alle übrigen Broschüren und Bücher bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Servietten bis zu 1,5 mm vom geschlossenen Endformat, Werbetechnikprodukte 1-2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat,
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
  • geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks, der Heißfolienprägung oder des Relieflacks zum Druckmotiv.

 
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.
(2) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
(3) Für den Versand an eine Lieferadresse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.
(4) Für den Versand an mehrere Lieferadressen gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware je Lieferadresse können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.
(5) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

Erfahrungen & Bewertungen zu flyerdevil